Willkommen bei der Euro Fahrschule in Herten

 

Wir unterrichten in den nachfolgend aufgeführten Führerscheinklassen:


PKW - KLASSEN:

Klasse B
Klasse B96 und BE
Klasse L Zugmasch.

MOTORRAD - KLASSEN:

Klasse-AM / S
Klasse A1
Klasse A2
Klasse A (auch Trike)
Mofa-Prüfbescheinigung



Die PKW / Anhänger - Klassen


Klasse-B:

Kein Vorbesitz, (Einschluß: AM / S und L), ab 18 Jahren (ab 17 Jahre mit Begleitung)

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder wenn die max. Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).



Klasse-B96:

Nur mit Vorbesitz der Klasse B.

Ab dem 19.01.2013 darf wie bisher ein Anhänger mit 750 Kg zul. Gesamtmasse mitgeführt werden: darüber hinaus wird künftig auf die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination abgestellt: bis 3500 kg zul. Gesamtmasse der Kombination genügt ohne weitere Voraussetzung eine Fahrerlaubnis der Klasse B.

Über 3500 kg bis 4250 kg ist eine Fahrerschulung (B96) zu absolvieren. Die Technischen Vorschriften in Bezug auf diese Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Achtung! B96 ohne Prüfung reicht in vielen Fällen aus. Beachten Sie einfach Ihre Zulasungsbescheinigung (Fahrzeugschein) wie hoch die max. Anhängelast ist. Über 4250 Kg Gesamtgewicht (PKW+Anh.) wird meistens nicht zulässig sein.



Klasse-BE:

Nur mit Vorbesitz der Klasse B.

BE ist nur dann notwendig wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 4250 Kg liegt. (Übungsfahrten / Sonderfahrten / Prüfungsgebühren sind hier notwendig)


"B 196" - Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Voraussetzungen:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:
1.der Inhaber seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
2.der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalter von 25 Jahren erreicht hat.
3.ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer "Fahrschulung" von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten
Theorie mind. vier (mind. 360 Minuten) und
Praxis mind. fünf UE (mind. 450 Minuten) vorliegt.
4.zwischen Fahrschulung und Eintragung max. ein Jahr liegen. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden. Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

Die Kosten für die Fahrschulung (Kursentgelt) können sich wesentlich erhöhen, wenn der Teilnehmer der Fahrschulung mehr als die mindestens angegebenen Fahrstunden benötigt. Da die Fahrschule zu einer verantwortungsvollen Ausbildung verpflichtet ist, darf eine Bescheinigung nur nach einem positiven Nachweis der Fahrfertigkeiten ausgestellt werden.


Die Motorrad-Klassen


Klasse-AM / S:

Kein Vorbesitz, ab 15 Jahre.

(Alte Klasse M + S) Zweirädrige & dreirädrige Kleinkrafträder. Fahrräder mit Hilfsmotor, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge - bbH max. 45km/h. - max. 50cm3. - LM max. 350kg bei vierrädrigen Leichtkfz.


Klasse-A1:

Kein Vorbesitz, ab 16 Jahre. (Einschluß: AM / S)

Leichtkrafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,1 kW/Kg, sowie: dreirädrige Kfz >50cm3, bbH >45km/h, max. 15kW. Darf auch, wenn bis zum 31.März 1980 die "alte Klasse 3" erworben wurde, ohne Prüfung gefahren werden.


Klasse-A2:

Kein Vorbesitz, (Einschluß: AM / S / A1) ab 18 Jahre direkt.
Oder als Aufstieg nach zwei Jahren Besitz A1 nach § 15 Absatz 3 FeV, durch praktische Prüfung.
Krafträder begrenzt mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW. Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/Kg.

Achtung! Durch ein Übergangsrecht kann die Klasse A2 durch eine praktische Prüfung erworben werden. (ohne schriftliche Prüfung) Voraussetzung ist der Erwerb der "alten Klasse 3" bis zum 31.März 1980



Klasse-A:

Kein Vorbesitz, (Einschluß: AM / S / A1 / A2) ab 24 Jahre direkt.

Oder frühestens mit 20 Jahre als Aufstiegsprüfung (nur praktische Prüfung) nach zwei Jahren Besitz der Klasse A2.
Krafträder unbegrenzt(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm3 oder bbH von mehr als 45 km/h.

Hinzu kommen seit dem 19.01.13 unter der Klasse-A: ab 21 Jahre dreirädrige Kfz (Trike) >50cm3, bbH >45km/h,>15kW.



Klasse-L:

Kein Vorbesitz, (Einschluß: keine) ab 16 Jahre.

Zugmaschinen, die nach der Bauart zur Verwendung für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 Km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 Km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 Km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.


Die Mofaprüfbescheinigung

für Fahrzeuge bis 50cm3 und max. 25 km/h, ab 15 Jahre, können Sie natürlich auch bei uns erhalten!

Eine theoretische Prüfung ist erforderlich. Es werden vorher zwei Unterrichtsstunden gefahren.

 

Euro-Fahrschule  •  Kaiserstr.178.   •  45699 Herten